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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Kampagne „Krombacher Vereinsbonus“ 2021

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion „Krombacher Vereinsbonus” (nachfolgend: Aktion) ist die Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co KG, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal (nachfolgend: Krombacher). Krombacher hat den Dienstleister scondoo GmbH, Friedrichstraße 153 A, 10117 Berlin (nachfolgend: scondoo) mit der digitalen Umsetzung und Abwicklung der Kampagne beauftragt.

2. Teilnahme- und Prämienberechtigter
2.1     Teilnehmen und Prämien erhalten können nur eingetragene, rechtsfähige Amateur-Sportvereine (e. V.) im Gebiet Nordhessen(Stadt Kassel, Landkreis (LK) Kassel, LK Werra-Meißner, LK Schwalm-Eder, LK Hersfeld-Rotenburg, LK Waldeck-Frankenberg) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Verein“), die im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen sind und einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllen.

2.2     Die Teilnahme erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Mitarbeiter von Krombacher und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige angeschlossener Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt.

2.3     Sollten natürliche oder juristische Personen oder Vereine, obwohl sie von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen sind, dennoch teilnehmen, werden sie bei der Aktion nicht berücksichtigt.

2.4     Um teilnehmen zu können, muss der Verein sein Vereinskonto durch Login freischalten. Dafür bekommt der Verein seine Zugangsdaten von Krombacher zugeschickt. Die Freischaltung des Vereinskontos ist bis zum 31.12.2021 möglich.

2.4     Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Und so funktioniert es
Ziel ist es, dass für einen teilnehmenden Verein möglichst viele Kassenbons mit Krombacher-Produkten hochgeladen werden, damit dem Verein möglichst viele „virtuelle“ Kronkorken zugeordnet werden können. Die Krombacher Produkte auf dem Kassenbon werden in virtuelle Kronkorken umgerechnet und können einem Wunschverein zugeordnet werden. (Bsp.: ein 24x0,33l Kasten entspricht 24 virtuellen Kronkorken, die dem Verein zugeordnet werden). Die erhaltenen virtuellen Kronkorken kann der Verein gegen Prämien einlösen oder sich auszahlen lassen.

3.1     Jeder, der einen Verein unterstützen möchte („Unterstützer“), kann dies während des Teilnahmezeitraums im Teilnahmegebiet durch Kauf von Krombacher Produkten tun. Dazu lädt der Unterstützer den entsprechenden Kassenbon gem. Ziffer. 4.3. unter (www.krombacher.de/nordhessen) hoch. Unterstützer können Dritte oder Mitglieder eines Vereines sein.

Ein (1) Krombacher-Produkt hat einen Wert von einem (1) virtuellen Kronkorken. Umfasst sind ausschließlich Mehrweg-Produkte der Krombacher Produkt-Range (Pils, Radler, Alkoholfrei, o,0%, Brautradition, Limobier, Weizen, Fassbrause), unabhängig vom Gebinde. Der Unterstützer kann die virtuellen Kronkorken -nachdem er den entsprechenden Kassenbon hochgeladen hat- einem bestimmten Verein zuordnen. Der Verein kann während der Sammelphase und bis zu einem Monat nach Abschluss der Sammelphase die zugeordneten virtuellen Kronkorken in Prämien umwandeln.

3.2     Kassenbons können in der Zeit vom vom 01.08.2021, 00:00 Uhr, bis zum - 30.11.2021, 23:59 Uhr, hochgeladen werden (Sammelzeitraum). Die Prämien können vom 01.08.2021 bis 31.12.2021 durch die Vereine abgerufen werden (Prämienzeitraum).

3.3.    Der Unterstützer kann seine Kronkorken wie folgt einem Verein zuordnen:
Die Aktions-Webseite (www.krombacher.de/nordhessen) in einem beliebigen Browser aufrufen, den gewünschten Verein auswählen und durch Nutzung des Bon-Upload-Formulars ein Foto oder einen Scan des Kassenbons hochladen. Die in dem Kassenbon aufgeführten Krombacher-Produkte werden dann in virtuelle Kronkorken umgewandelt und dem ausgewählten Verein zugeordnet.

3.4     Der hochgeladene Kassenbon muss gut lesbar sein. Jeder Kassenbon darf nur einmal hochgeladen werden. Bei mehrfachen Hochladen behält sich Krombacher vor, nur die virtuellen Kronkorken des zuerst hochgeladenen Kassenbons einem Verein zuzuordnen.

3.5       Der Verein erhält keine Information darüber, welcher Unterstützer für ihn einen Kassenbon hochgeladen und zugeordnet hat, wenn der Unterstützer es nicht wünscht. Der Verein erhält ansonsten nur die Information über die Gesamtzahl der für gesammelten Kronkorken.

3.6     Es können Kassenbons auch für Vereine hochgeladen werden, die ihr Vereinskonto noch nicht freigeschaltet haben. Sollten sich die Vereine nicht bis zum 31.12.2021 freischalten, verfallen die für den Verein gesammelten virtuellen Kronkorken. Eine Erstattung ist ausgeschlossen. Die für einen Verein gesammelten virtuellen Kronkorken können nicht auf andere Vereine übertragen werden.

4. Einlösen der Kronkorken durch die Vereine:
4.1   Der Verein muss zur Bestellung der Prämien sein Vereinskonto freischalten. Dies ist bis zum 31.12.2021, 23:59 Uhr, möglich. Die Bestellung der Prämien kann bis zum 31.12.2021, 23:59 Uhr, erfolgen. Nach diesem Datum ist eine Einlösung nicht mehr möglich.

4.2   Ein Verein kann sich  nur einmal freischalten lassen, verfügt also immer nur über ein Vereinskonto. Mehrere Vereinskonten eines Vereins (zum Beispiel pro Sportart oder Mannschaft) sind nicht möglich.
Zur Registrierung und zum späteren Login ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Im Registrierungsprozess kann sich der Verein auch für einen Newsletter der Aktion (Update Mails) anmelden, der jedoch nicht an die Teilnahme an der Aktion gekoppelt ist.

4.3   Die Freischaltung des Vereinskontos erfolgt über einen personalisierten Anmeldecode und ein vorläufiges Passwort, welche jeder einzelne Sportverein ca. 6 Wochen vor Start der Aktion postalisch zugeschickt bekommt. Nach Eingabe des Codesund des vorläufigen Passworts auf der Aktions-Website, kann sich ein verantwortlicher Vertreter des Sportvereins (vorzugsweise Vorstand, Sportdirektor oder ein entsprechend Beauftragter) auf der Aktions-Webseite im eigenen Vereinskonto bewegen und sein Passwort nach dem ersten Login ändern.

4.4   Die verbindliche Geltung der Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise wird durch den Abschluss des Registrierungsprozesses automatisch bestätigt. Damit verpflichtet sich der Vereinsverantwortliche gleichzeitig bei der Bestellannahme auch zur Einhaltung der Regelungen, die für den Fall einer Bestellung gelten.

4.5   Amateur-Sportvereine, die zum Zeitpunkt der Aktion die Voraussetzungen nach Ziffer 2 erfüllen, jedoch aus gleich welchen Gründen (z. B. Zustellung war nicht möglich) keinen personalisierten Anmeldecode bekommen haben, können diesen über service@krombacher.de anfordern. Vereine, die nachträglich ein Vereinskonto freischalten möchten, werden gebeten, ihre Angaben zum Verein schriftlich zu bestätigen. Dies dient dem Beleg der Berechtigung für den Erhalt von Anmeldedaten für den anfragenden Verein. Das entsprechende Dokument wird von Krombacher zur Verfügung gestellt.

5. Einlösen der virtuellen Kronkorken, Prämien, Verfügbarkeit Prämien
Eine Prämienübersicht findet man unter (www.krombacher.de/nordhessen) oder im Prämienkatalog.

5.1     Wenn ein Sportverein eine ausreichende Menge an virtuellen Kronkorken auf seinem Konto hat, kann dieser die virtuellen Kronkorken gegen Gratisprämien mittels einer auf der Kampagnen-Webseite ausgelösten Bestellung einlösen. Wie viele virtuelle Kronkorken für eine bestimmte Prämie benötigt werden, wird auf der Kampagnen-Website sowie im Prämienkatalog beschrieben. Das Einlösen der Prämien erfolgt dabei, ähnlich wie ein Einkauf, in einem Online-Shop – mit dem Unterschied, dass ausschließlich mit virtuellen Kronkorken bezahlt werden kann.
5.2     Wenn ein Verein eine bestimmte Prämie bestellt hat, kann er die Bestellung nur noch innerhalb desselben Tages anpassen. Anschließend ist die Bestellung nicht mehr zu ändern. Der Wechsel zwischen Prämien ist nicht möglich und eine Rückgängigmachung der Einlösung der virtuellen Kronkorken ist ebenfalls nicht möglich. Der Verein hat lediglich Anspruch auf die ursprünglich bestellte Prämie.

5.3     Die Prämien sind mit der Kennzeichnung „nur solange der Vorrat reicht“ versehen. Der Sportverein hat keinen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Prämie. Nicht mehr verfügbare Prämien werden durch gleichwertige oder hochwertigere Prämien ersetzt. Krombacher behält sich vor, anstatt der abgebildeten Prämie eine ähnliche, gleichwertige Prämie zu liefern.

5.4     Die Sportvereine werden, per E-Mail über die Bestellung benachrichtigt. Es wird die E-Mail-Adresse genutzt, die der Verein unter „Profil Einstellung“ hinterlegt hat.

6. Hochladen eines optionalen Vereins-Profilbildes
6.1     Den teilnehmenden Vereinen steht die Möglichkeit zur Verfügung, im Vereinskonto optional ein eigenes Vereinsbild („Profilbild”) hochzuladen. Dieses ist für alle Nutzer der Kampagnen-Webseite sichtbar, wenn zuvor der jeweilige Verein ausgewählt wurde. Bei dem Profilbild kann es sich um das Vereinslogo, ein Mannschaftsfoto oder eine beliebige andere Abbildung handeln.

6.2     Mit Hochladen bestätigt der Verein durch den Vereinsvertreter, dass dem Verein die Rechte an dem Foto/der Abbildung vollumfänglich zustehen bzw., dass ihm das Hochladen gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Teilnehmer, dass ihm alle Rechte für das Hochladen des Fotos/der Abbildung eingeräumt wurden.

6.3     Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder wie vorstehend beschrieben veröffentlicht werden. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass eine andere Person das Foto gemacht hat; auch dann muss dessen Einverständnis vorliegen. Das Verwenden von fremden Fotos/Abbildungen aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber - nicht gestattet. Der Verein bestätigt mit Hochladen der Fotos/Abbildungen, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigungen des Vereins Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt werden, stellt der Verein Krombacher bei Vertretenmüssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.

6.4     Krombacher behält sich vor, sich die Rechteeinräumung vor Veröffentlichung erneut ausdrücklich schriftlich vom Teilnehmer bestätigen zu lassen. Zudem ist das Hochladen von diskriminierendem, gewalt-verherrlichendem oder sexuell anzüglichem Bildmaterial nicht gestattet. Der Verein stimmt mit dem Hochladen von Bildmaterial einer diesbezüglichen Prüfung zu. Krombacher behält sich vor, Vereine, die derartige Inhalte hochladen, von der Aktion auszuschließen.

7. Sportverein von der Aktion abmelden
Möchte ein Sportverein nicht an der Aktion teilnehmen, aktiviert er einfach sein Vereinskonto nicht. Ein registrierter Verein kann sich jederzeit von der Aktion unter (service@krombacher.de) abmelden. In diesem Fall können für den abgemeldeten Verein keine Kassenbons mehr hochgeladen werden und keine virtuellen Kronkorken mehr gesammelt werden. Die bereits zugeordneten und nicht eingelösten virtuellen Kronkorken verlieren ihre Gültigkeit. Eine Neuanmeldung (eines zuvor abgemeldeten Vereins) ist nicht mehr möglich.

8. Rechnung
Der Sportverein erhält die Prämie direkt vom Hersteller oder Produzenten. Da es sich um eine kostenfreie Prämie handelt und keine Rechnung erstellt wird, gilt der Lieferschein als Eigentumsnachweis für mögliche Reklamationen.

9. Prämienversand und -reklamation
9.1     Der Versand der Prämien erfolgt nach der Bestellbenachrichtigung per Post, Kurierdienst oder Spedition an die Adresse, die der Sportverein auf der Aktions-Webseite angegeben hat. Die Versendung erfolgt durch die jeweiligen Lieferanten der Prämien.

9.2     Die Versandzeit hängt vom Produkt, der Nachfrage und der Verfügbarkeit ab und kann zwischen mind. 14 Tagen und mehreren Wochen betragen. Der schnellstmögliche Versand ist dabei immer das übergeordnete Ziel.

9.3     Im Falle von Lieferengpässen aufgrund großer Nachfrage werden sämtliche offenen Bestellungen auch nach dem offiziellen Ende der Aktion noch ausgeführt.

9.4     Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Verein über.

9.5     Bei der Übergabe der Prämie obliegt es dem Verein, innerhalb von drei Tagen ab Lieferung die Pakete zu zählen, zu prüfen, dass sie nicht beschädigt oder manipuliert wurden, zu öffnen, deren Inhalt in Augenschein zu nehmen und insbesondere zu prüfen, ob die Anzahl der Prämien mit der auf dem Lieferschein angegebenen übereinstimmt. Unterlässt dies der Verein, führt dies jedoch nicht zu einer Verschlechterung seiner Rechtsposition. Es erleichtert Krombacher und den Lieferanten lediglich die Bemühungen, dem Verein eine Ersatzprämie zukommen zu lassen.

9.6     Sollte es zu berechtigten Reklamationen in Bezug auf eine Prämie kommen, erhält der Verein eine vergleichbare Prämie als Ersatz („Ersatz-Prämie“). Hierzu meldet sich der Sportverein bei Krombacher unter folgender E-Mail-Adresse service@krombacher.de bzw. er wählt die Telefonnummer des Costumer Care Service: 02732 880 880. Eine Erstattung oder ein Ausgleich in Geld ist ausgeschlossen.

9.7     Eine Auszahlung der virtuellen Kronkorken ist möglich, nähere Informationen dazu finden Sie unter Ziffer 16.

10. Prämienzustellung
10.1   Die Zustellung erfolgt an die vom Sportverein angegebene Lieferadresse oder an die offizielle Adresse des Sportvereins. Die Zustellart ist abhängig von der Größe und dem Gewicht der Prämien.

10.3   Die Zustellprozesse der einzelnen Lieferanten sind unterschiedlich. Auch die Informationen über die weitere Vorgehensweise im Falle einer erfolglosen Zustellung ist abhängig von den unterschiedlichen Logistikdienstleistern.

10.4   Im Falle einer unzustellbaren Lieferung sind Krombacher oder der Hersteller und der Produzent nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Ist die Zustellung an die Adresse nicht möglich bzw. ist im Falle einer persönlichen Übergabe die Übergabe nicht innerhalb von 3 Wochen nach Kontaktaufnahme bzw. Versuch der Kontaktaufnahme möglich, entfällt der Anspruch auf die Prämie, sofern der Verein die fehlende Zustellung zu vertreten hat.

10.5   Sollte eine Bestellübermittlung an den Besteller nicht möglich sein (z. B. da der Bestellanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Besteller die Bestellung nicht annimmt), bleibt es Krombacher  nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit der Prämie erfolgt.

11. Ausschluss von Sportvereinen
11.1   Krombacher behält sich das Recht vor, Vereine, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.  Gleiches gilt für Sportvereine, die durch die Verherrlichung von Gewalt, Pornographie, Beleidigungen oder sonstigem anstößigen Verhalten auffällig geworden sind.

11.2   Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Prämien nachträglich aberkannt oder bereits ausgelieferte Prämien auf Kosten des Sportvereins zurückgefordert werden.

11.3   Krombacher bleibt es vorbehalten, den Sportverein bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von Krombacher gesetzten Frist, behält sich Krombacher vor, die Sportvereine von der Teilnahme auszuschließen.

12. Datenschutz
Es wird auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen.

13. Haftung
13.1   Krombacher und der Verein haften einander in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

13.2   In sonstigen Fällen haften Krombacher und der Verein einander – soweit in Ziffer 15.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Krombacher vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 15.3 ausgeschlossen.

13.3   Die Haftung von Krombacher und des Vereins gegeneinander für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüssen unberührt.

13.4   Der Verein stellt Krombacher von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese gegen Krombacher Schadensersatzansprüche geltend machen, die aus Anlass eines Schadensfalles geltend gemacht werden, für die der Verein oder die von ihm eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Rahmen der Ausführung oder bei Gelegenheit der Tätigkeit verantwortlich sind. Der Verein verzichtet gegenüber Krombacher auf die Möglichkeit der Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB und lässt sich das Verschulden von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Verhältnis zu ihm als eigenes Verschulden zurechnen.

14. Änderung oder Einstellung der Aktion
Krombacher behält sich das Recht vor, die Kampagne jederzeit  ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen. Krombacher ist insbesondere zur Einstellung, Abbruch oder Aussetzung der Kampagne berechtigt, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.

16. Übertragung, Barauszahlung
16.1   Eine Auszahlung der virtuellen Kronkorken ist möglich.

16.2   Die Auszahlung der Kronkorken erfolgt mittels bargeldloser Überweisung auf ein von dem Verein  angegebenes Bankkonto. Die Überweisungskosten trägt Krombacher. Aus Sicherheitsgründen ist eine Überweisung auf ein Bankkonto eines anderen Vereins oder einer dritten Person nur mit Zustimmung des Vereins möglich.

16.3   Den Auszahlungsauftrag erteilen Sie über Ihr Vereinskonto.

16.4   Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar.

17.Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir dich darüber, dass Krombacher nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

18. Ansprechpartner für Rückfragen
Bei Rückfragen kannst du dich an die kostenfreie Telefonnummer des Costumer Care Service: 02732 880 880 oder per E-Mail an service@krombacher.de wenden.

19. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland  unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.